|
Liebesgrüße |
Liebesgedichte |
Liebessprüche |
Flirten |
Beziehung |
Sexualität |
Liebe |
Liebeskummer |
|
|
Liebeskummer
|
|
Die Eigenheimzulage nach der Trennung
Die Eigenheimzulage bei Trennung, wird dem Partner zugerechnet, der die Immobilie nach der Trennung weiter bewohnt. Für den vollen Zeitraum der Förderung bekommt er die volle Eigenheimzulage. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Partner, der auszieht, dem anderen seinen Eigentumsanteil verkauft oder schenkt. Wichtig ist, dass die von beiden Partnern beantragte Eigenheimzulage, noch vor dem Trennungsjahr oder der ersten Veranlagung nach der Trennung, auf den Partner umgeschrieben wird, der die Immobilie behält.
Wer das vergisst, verschenkt viel Geld, denn für beide Partner tritt der Objektverbrauch ein und derjenige, der auf die Immobilie verzichtet hat, kann die Eigenheimzulage nicht noch einmal beantragen. Der Partner, der die Immobilie behält, bekommt nur noch die Hälfte der Eigenheimzulage, die andere Hälfte entfällt. Auch Paare die denken, dass sie nichts und niemand jemals auseinanderbringen kann, sollten die Eigenheimzulage nur für einen Partner beantragen. Im Falle einer Trennung, kann der andere Partner die Eigenheimzulage für sich beantragen oder wenn man vor hat ein 2. Mal zu bauen oder eine Immobilie zu erwerben, kann man sie ebenfalls noch einmal, allerdings auf den Namen des anderen Ehepartners in Anspruch nehmen. |