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Liebeskummer

Die Regelung des Kindergeldes nach der Trennung

Das Kindergeld steht normalerweise den Eltern zu gleichen Teilen zu. Normalerweise bekommt aber das Kindergeld bei Trennung, der Partner, bei dem die Kinder verbleiben. Das Kindergeld wird sowieso immer nur an einen Elternteil ausbezahlt und wenn sich daran durch die Trennung etwas ändern soll, muss bei der Familienkasse ein Antrag gestellt werden.

Das Kindergeld steht normalerweise den Eltern zu gleichen Teilen zu. Normalerweise bekommt aber das Kindergeld bei Trennung, der Partner, bei dem die Kinder verbleiben. Das Kindergeld wird sowieso immer nur an einen Elternteil ausbezahlt und wenn sich daran durch die Trennung etwas ändern soll, muss bei der Familienkasse ein Antrag gestellt werden.

Wenn die Trennung in einem Haushalt vollzogen wird, gibt es oft Streit um das Kindergeld, weil jeder denkt, dass er Anspruch darauf hat. Falls nicht klar zu erkennen ist, welchem Elternteil das Kindergeld bei Trennung zusteht, muss eventuell das Vormundschaftsgericht eine Entscheidung treffen. Da das Kindergeld bezahlt wird um von den Eltern für die Kinder verwendet zu werden, sollte es der Partner bekommen, bei dem die Eltern leben. Viele Eltern brauchen das Kindergeld nicht unbedingt und haben bereits bei der Geburt des Kindes ein Sparbuch oder eine andere Form der Geldanlage gewählt, um es für die Kinder zu sparen. Nach der Trennung wird das Kindergeld meistens weiter einbezahlt und es ist egal, wer es beantragt hat.