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Scheidung : Anspruch auf Witwenrente?
Keine Frau, kann Witwenrente bei Scheidung verlangen, denn sie bekommt bei der Scheidung einen Versorgungsausgleich zugesprochen um in der Zeit im Ruhestand nicht schlechter gestellt zu sein, wie der geschiedene Partner. Wenn der Partner nach der Scheidung stirbt, bekommt sie keine Witwenrente. Witwenrente bekommen nur Frauen, die mit einem verstorbenen bis zu dessen Tod verheiratet waren. Mit der Scheidung wird die Ehe aufgelöst und es besteht kein Anlass mehr, dass die gesetzliche Rentenkasse Witwenrente bezahlt. Wer nur getrennt vom Partner lebt, hat Anspruch auf Witwenrente, wenn dieser verstirbt, denn die Ehe hat noch bestanden, selbst wenn es nur auf dem Papier war. Anstatt dem Versorgungsausgleich, der bei einer Scheidung dem Partner zugesprochen wird, der weniger Rente zu erwarten hat, bekommt eine getrennt lebende Frau Witwenrente. Wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die zum Zeitpunkt des Todes, vom Unterhaltspflichtigen noch minderjährig sind, haben diese Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt wird. Die Halbwaisenrente wird bezahlt, bis die Kinder 18 Jahre alt sind oder bis sie eine Ausbildung beendet haben. Genau wie die Witwenrente, wird die Halbwaisenrente bezahlt um den Unterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Wenn die Eltern geschieden sind und ein Elternteil stirbt, bekommt zwar der andere Elternteil keine Witwenrente, die minderjährigen Kinder haben aber Anspruch auf Halbwaisenrente. |