|
Liebesgrüße |
Liebesgedichte |
Liebessprüche |
Flirten |
Beziehung |
Sexualität |
Liebe |
Liebeskummer |
|
|
Liebeskummer
|
|
Schulden bei Scheidung
Schulden bei Scheidung, werden in der Regel von beiden Partnern gemeinsam bezahlt, wenn die Schulden während der Ehe gemeinsam gemacht wurden. Das heißt, dass beide Partner einen Kredit, Mietvertrag, Leasingvertrag usw. unterschrieben haben. Die Schulden auf dem gemeinsamen Konto, sind ebenfalls Schulden die bei der Scheidung geteilt werden. Für alle Schulden, die ein Ehepaar gemeinsam gemacht hat, müssen sie, als Gesamtschuldner, die Rückzahlung gemeinsam leisten, denn durch ihre Unterschrift haben sich beide Partner dazu verpflichtet. Schulden die noch aus der Zeit vor der Eheschließung stammen, muss der Partner alleine bezahlen, der sie gemacht hat. Auch Schulden die während der Ehe nur von einem der Partner gemacht wurden und wofür er alleine unterschrieben hat, muss der andere Partner nicht bezahlen. Auch wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, ist der Partner, entgegen der allgemeinen Meinung, nicht dazu verpflichtet, Schulden die der andere Partner alleine gemacht hat mit zu bezahlen. Schulden die im Trennungsjahr von einem der Partner gemacht wurden, wie zum Beispiel für eine eigene Wohnungseinrichtung müssen eventuell vom anderen Ehepartner zum Teil bezahlt werden, wenn der ausziehende Partner keine Möbel aus der gemeinsamen Wohnung mitnehmen kann. Für den Kredit, der zur Anschaffung eines Pkws aufgenommen wurde, muss nur der Partner die Raten bezahlen, der den Nutzen davon hat. |