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Liebeskummer

Wohnung nach Scheidung

Da der Mietvertrag für eine Wohnung meistens zwischen dem Vermieter und den zwei Ehepartnern geschlossen wird, sind beide Ehepartner gemeinsam Mieter der Wohnung. Wenn es zu einer Scheidung kommt, stellt sich die Frage wer in der ehelichen Wohnung bleibt und wer in eine andere Wohnung ziehen muss. Wenn das Ehepaar Kinder hat, wird der Partner, bei dem die Kinder bleiben, nach der Scheidung die Wohnung alleine übernehmen und sich im Mietvertrag als alleiniger Mieter eintragen lassen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.

Falls der Vermieter den Mietvertrag nicht ändern wollen, kann er auch auf beide Partner bestehen bleiben. Das kann allerdings zu einem Problem werden, wenn der in der Wohnung gebliebene Partner die Miete nicht mehr bezahlen kann, muss der Partner, der ausgezogen ist die Miete bezahlen, weil er im Mietvertrag noch als Mieter eingetragen ist. Als Gesamtschuldner haftet er so lange, bis das Mietverhältnis beendet wird.

Sollte keiner der Partner in der Wohnung bleiben wollen, weil sie für einen alleine zu teuer oder zu groß ist, muss die eheliche Wohnung von beiden Partnern zusammen gekündigt werden, denn ein Partner alleine, darf die Kündigung nicht aussprechen.
Die Entscheidung, wer in der ehelichen Wohnung bleibt, kann auch vom Familiengericht getroffen werden, das darauf achtet, dass die Interessen des Vermieters weiterhin gewahrt werden.