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Liebeskummer

Unterhaltspflicht nach Scheidung

Die Unterhaltspflicht nach Scheidung besteht nicht immer. Wenn beide Partner berufstätig sind und selbst genug Geld verdienen um jeder für sich, den eigenen Unterhalt zu bestreiten, muss keiner Unterhalt an den anderen bezahlen. Nur wer während der Ehe keinen Beruf ausgeübt hat um die Kinder zu versorgen, bekommt den vollen Unterhalt für sich, bis die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben. In vielen Ehen sind beide Partner berufstätig, selbst wenn sie Kinder haben. Meistens geht der Mann einer Vollzeitbeschäftigung nach und die Frau arbeitet halbtags um Zeit für Kinder und Haushalt zu haben.

Die meisten Paare regeln untereinander, dass die Kinder, nach der Scheidung, bei dem Elternteil bleiben, der sie die ganze Zeit hauptsächlich betreut hat. Der andere Partner sucht sich in der Regel eine eigene Wohnung um den Kindern neben der Trennung der Eltern nicht noch einen Ortswechsel zuzumuten. Derjenige, bei dem die Kinder bleiben, bekommt für die Kinder Unterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, für ihn selbst wird ein Ausgleich zum eigenen Einkommen bezahlt, damit er finanziell nicht schlechter gestellt ist, nur weil er wegen den Kindern nicht den ganzen Tag arbeiten kann.

Sobald die Kinder allerdings ein gewisses Alter erreicht haben ist auch der betreuende Partner verpflichtet mehr zu arbeiten um ein höheres Einkommen zu erzielen. Für den Partner, der die ganze Zeit Unterhalt bezahlen musste, bedeutet das eine große finanzielle Entlastung.