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Liebeskummer

Scheidung und Sorgerecht

Alle Eltern, die miteinander verheiratet sind, haben die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen, solange diese noch minderjährig sind. Noch vor ein paar Jahren, musste das Sorgerecht bei Scheidung, entweder auf die Mutter oder auf den Vater, übertragen werden. Heute ist es so, dass das Sorgerecht von beiden Elternteilen ausgeübt wird, wenn bei der Scheidung nichts anderes beantragt wird. Das Gesetz will, dass sich beide Elternteile um die gemeinsamen Kinder kümmern. Es kann allerdings das Sorgerecht bei Scheidung, vom Gericht nur für einen Elternteil ausgesprochen werden, wenn der andere Elternteil eine Gefahr für die Kinder darstellt, weil er zu Gewalttätigkeiten neigt, sich nicht um die Kinder kümmert oder wenn die Eltern total zerstritten sind.

Wenn das alleinige Sorgerecht bei Scheidung, für einen Elternteil ausgesprochen werden soll, muss das Gericht genau prüfen, bei welchem Elternteil das Kind besser aufgehoben ist. Dazu wird geprüft wer die besseren Erziehungsziele hat und sich konsequent aber gewaltlos beim Kind durchsetzen kann. Mit welchem Familienzweig das Kind den besseren Kontakt hat und bei wen das Kind selbst lieber bleiben möchte, wird bis zu einem gewissen Grad auch vom Familiengericht berücksichtigt.

Die Erteilung für das gemeinsame Sorgerecht bei Scheidung, setzt voraus dass das Kind ständig den Kontakt zu dem Elternteil hat, der aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Das Besuchsrecht regelt den Umgang mit dem Kind, es gibt aber auch andere Angelegenheiten bei denen die Eltern gemeinsam die Entscheidungen in bezug auf das Kind treffen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben.