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Liebeskummer

Schwanger nach Scheidung

Schwanger bei Scheidung, kann bedeuten, dass das Kind nicht vom Ehemann ist, sondern vom neuen Partner und der Ehepartner trotzdem als Vater eingetragen wird. Bei einem noch verheirateten Paar wird es immer so gehandhabt, dass der Ehepartner als Vater eingetragen wird, egal ob er es ist oder der neue Partner der Frau. Um das zu vermeiden stellen viel einen Eilantrag für die Scheidung. Wenn das Kind nicht zu früh und der Gerichtstermin rechtzeitig ist, wird das Kind erst geboren, wenn das Scheidungsverfahren abgeschlossen und das Urteil zur Scheidung vorliegt. In diesem Fall wird der leibliche Vater eingetragen.

Falls das Kind dennoch zur Welt kommt, wenn die Ehe noch nicht geschieden ist, kann die Frau zusammen mit dem neuen Partner und dem Ex-Mann beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Der wirkliche Kindsvater, erkennt die Vaterschaft an und Partnerin sowie deren Ex- Ehemann geben mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis. Mit dem Formular vom Jugendamt, kann man im Anschluss beim Standesamt den Namen des leiblichen Vaters in der Urkunde eintragen lassen.

Wenn es sich um ein Kind vom Ehepartner handelt, wird eine Scheidung eventuell vom Gericht abgelehnt, weil klar ist, dass das Ehepaar im Trennungsjahr noch sexuellen Kontakt hatte und anzunehmen ist, dass die Gründe für eine Scheidung nicht so schwer sind um auszureichen, dass eine Scheidung ausgesprochen wird. Wird die Frau schwanger nach Scheidung, hat der Ex- Partner nach dem Gesetz mit diesem Kind nichts zu tun.