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Liebeskummer

Die Rente nach einer Scheidung

Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, wird neben dem Unterhalt auch die Rente bei Scheidung geregelt. Der sogenannte Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung automatisch durchgeführt. Mit dem Versorgungsausgleich wird sichergestellt, dass der Partner, der weniger Rentenansprüche hat, dem anderen Partner gegenüber auch in der Rentenzeit finanziell nicht benachteiligt wird.

Vor allem für Frauen, die nur geringe, eigene Rentenansprüche haben, weil sie während der Ehe die Kinder versorgt haben und deshalb keiner regelmäßigen Berufstätigkeit nachgegangen sind, ist es wichtig, dass die Rente bei Scheidung geregelt wird. Für den Versorgungsausgleich, werden die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung genauso einbezogen wie Betriebsrente und private Rentenversicherungen.

Die Rente bei Scheidung, wird für die Zeit gerechnet in der die Ehe bestanden hat. Das ist die Zeit von der Eheschließung bis zur Scheidung. Über den Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, holt das Familiengericht die Auskunft selbst ein. Die anderen Versicherungen für die Altersvorsorge müssen dem Rechtsanwalt vorgelegt werden. Anhand der Auskünfte über die Rentenversicherungen nimmt das Gericht eine Bilanzierung vor. Dazu wird die Differenz der Rentenansprüche von Mann und Frau ausgerechnet und durch zwei geteilt. Die Differenz wird nur aus den Anwartschaften aus den Rentenversicherungen berechnet, die während der gemeinsamen Ehe erworben wurden. Zeiten vor der Eheschließung werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.