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Scheidung Krankenversicherung
Wenn beide Partner berufstätig sind, ist die Krankenversicherung bei Scheidung kein Thema, denn beide sind selbst krankenversichert. Falls aber einer der Partner nicht berufstätig ist, weil er zum Beispiel die Kinder und den Haushalt versorgt, war er in den letzten Jahren beim Ehepartner in der Krankenversicherung mit versichert. Ab der Scheidung besteht dieser Versicherungsschutz nicht mehr und man muss sich nach einer eigenen Versicherung umsehen. Während der Ehe, waren der Ehepartner und die Kinder, beim berufstätigen Ehepartner kostenlos mitversichert. Ab der Scheidung sind nur noch die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert und der Ex- Partner, muss sich selbst Krankenversichern. Wenn die Zeit zwischen der letzten eigenen Beitragszahlung und der Ehescheidung nicht zu lang war, besteht eventuell die Möglichkeit sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die Mitgliedschaft muss innerhalb von drei Monaten vereinbart werden, danach ist der Versicherungsschutz verloren und es besteht nur noch die Möglichkeit sich privat zu versichern. Viele Menschen denken nicht an die Krankenversicherung bei Scheidung, sie kann aber zu einem großen Problem werden, wenn sie in voller Höhe selbst bezahlt werden muss. Die beste Lösung wäre eine Teilzeitarbeit anzunehmen, denn in diesem Fall wäre man wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und der Arbeitgeber würde sich an den Kosten zur Hälfte beteiligen. |