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Kosten für eine Scheidung
Die Kosten für eine Scheidung belaufen sich auf die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht. Die Kosten für den Rechtsanwalt sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und werden nach dem Streitwert berechnet. Die Gerichtskosten werden ebenfalls nach dem Streitwert berechnet. Umso höher der Streitwert bei einer Scheidung ist, umso höher sind auch die Kosten für eine Scheidung. Die Gerichtskosten setzen sich aus der Verfahrensgebühr und aus der Urteilsgebühr zusammen und müssen von den Ehepartnern je zur Hälfte bezahlt werden. Für den Rechtsanwalt, muss jeder Partner für seinen eigenen Rechtsanwalt bezahlen. Einige Paare nehmen sich zusammen einen Rechtsanwalt, um Kosten zu sparen. Diese Regelung ist unnötig, denn einen gemeinsamen Rechtsanwalt nimmt man nur, wenn die Scheidung einfach zu regeln ist und keine Vergleiche geschlossen werden müssen. In diesem Fall benötigt nur der Partner einen Rechtsanwalt, der die Scheidung verlangt, der andere Partner braucht keinen Anwalt und kann sich diese Kosten sparen.
Vor allem sehr gerissene Partner überreden ihre unwissenden Partner dazu, zusammen einen Anwalt zu nehmen um Kosten zu sparen. In Wirklichkeit geht es nur darum, dass sie selbst Geld sparen wollen, weil der Partner eigentlich gar keinen Anwalt benötigt. Wenn allerdings spezielle Dinge wie der Zugewinn oder der Unterhalt geregelt werden müssen, muss jeder Partner einen eigenen Rechtsanwalt haben. Ein Anwalt für beide Partner, kann in diesem Fall nicht für beide Partner gerecht eintreten. |