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Die Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung
Das Vermögen von Ehepartner, die den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt haben, behalten ihr Geld nach der Scheidung für sich. So wie jeder, das eigene Vermögen während der Ehe für sich hatte, behält er es auch nach der Scheidung, lediglich der Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet wurde, muss mit dem Partner geteilt werden. Wenn beide Partner das Vermögen in die Ehe eingebracht haben, wird der Zugewinn von beiden zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Um den Zugewinn genau auszurechnen, muss das Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe und das Endvermögen bei der Scheidung ermittelt werden.
Wenn einer der Partner neben dem Vermögen, Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Darlehen bezahlen muss, werden diese vom Vermögen abgezogen. Das Vermögen der Partner, wird aus Immobilien, Bankkonten, Wertpapieren, Lebensversicherungen, Schmuck oder anderen Wertgegenständen ermittelt. Wenn ein Ehepaar die Gütergemeinschaft gewählt hat, wird das gesamte Vermögen, das in die Ehe eingebracht und während der Ehe angespart wurde, zwischen den Partnern geteilt werden. Bei der Gütertrennung behält jeder Partner sein Geld nach der Scheidung für sich, er muss dem Partner nichts davon abgeben. Gütergemeinschaft und Gütertrennung müssen mit einem Ehevertrag festgelegt werden. |