Liebesgrüße   |    Liebesgedichte   |    Liebessprüche   |    Flirten   |    Beziehung   |    Sexualität   |    Liebe   |    Liebeskummer   |   
Liebeskummer

Bekomme ich nach einer Scheidung eine Auszahlung?

Die Auszahlung nach Scheidung, kann in einem Ehevertrag, bereits bei der Eheschließung geregelt werden. Der Ehevertrag wird meistens dann abgeschlossen, wenn einer oder beide Ehepartner eigenes Vermögen in die Ehe einbringen. Durch die vertraglich vereinbarte Gütertrennung, wird geregelt, dass jeder der Eheleute nach einer Scheidung, das Vermögen dass er in die Ehe mitgebracht hat und was er in der Ehe angeschafft oder erwirtschaftet hat, nach der Scheidung nicht mit dem geschiedenen Partner teilen muss.

Wenn die Gütergemeinschaft vereinbart wurde, erfolgt die Auszahlung nach Scheidung für beide Partner zu gleichen Teilen. Geteilt wird das in der Ehe angehäufte Vermögen und Vermögen das die Ehepartner mit in die Ehe gebracht haben. Zum Vermögen, zählen zum Beispiel auch der Schmuck, Hausrat, Luxusgegenstände wie Oldtimer, Immobilien usw.

Ein Ehepaar, das bei der Eheschließung keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Auszahlung nach Scheidung nur für den in der Ehe erwirtschafteten Zugewinn erfolgt. Was jeder der Eheleute mit in die Ehe gebracht hat, nimmt er bei der Scheidung wieder mit. Das Haus, die Möbel, Wertpapiere usw., also alles was während der Ehe angeschafft wurde, muss unter den Partnern geteilt werden. Schulden, die ein Ehepaar während der Ehe gemeinsam gemacht hat, werden ebenfalls geteilt.