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Liebeskummer

Ist eine Scheidung auch im Ausland möglich?

Eine Scheidung im Ausland, hat in Deutschland nur Gültigkeit, wenn sie von der Landesjustizverwaltung anerkannt wurde. Für die Anerkennung der Scheidung im Ausland, muss das Original des rechtskräftigen Scheidungsurteils aus dem Ausland, von einem beeidigten Übersetzer, ins deutsche übersetzt und zusammen mit dem Original vorgelegt werden. In einigen Staaten, gibt es das vorläufige und das rechtskräftige Scheidungsurteil, wenn beide vorliegen, müssen beide zusammen mit der Übersetzung vorgelegt werden.

FDie Heiratsurkunde, muss als Original und als Übersetzung ebenfalls vorgelegt werden, damit die Scheidung im Ausland auch in Deutschland anerkannt wird. Wer das Original der Heiratsurkunde nicht besitzt, kann eine Abschrift vom Familienbuch vorlegen, wenn die Heirat in Deutschland stattgefunden hat. Das Familienbuch darf nicht verwechselt werden mit dem Stammbuch, das jede Familie bei der Eheschließung vom Standesamt erhält. Die Abschrift vom Familienbuch bekommt man in dem Standesamt, in dem die Eheschließung durchgeführt wurde.

Wer für die Gültigkeit der Scheidung im Ausland auch die deutsche Anerkennung möchte, muss die Kosten selbst tragen. Die Anerkennung der Scheidung im Ausland ist bei der Landesjustizverwaltung zu bezahlen, deshalb wird ein Einkommensnachweis gefordert. Wer kein Einkommen hat, kann die Anerkennung der Scheidung im Ausland, in Deutschland erst dann beantragen, wenn ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen wird.