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Liebeskummer

Scheidung : Familienrecht

Das Familienrecht bei Scheidung, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung, muss jeder Ehepartner selbst für seinen Unterhalt, nach der Scheidung sorgen. Wenn ein Partner aus einem bestimmten Grund nicht dazu in der Lage ist, muss er vom anderen Partner, Unterhalt bekommen. Gründe können die Betreuung der Kinder, Erwerbslosigkeit, Krankheit oder das Alter sein. Aufstockungsunterhalt, kann zum Beispiel gefordert werden, wenn für die Aufnahme der Berufstätigkeit eines geschiedenen Partners erst eine Berufsausbildung erforderlich ist. In diesem Fall, muss der berufstätige und Unterhaltspflichtige Partner eventuell mehr Unterhalt bezahlen, wenn er finanziell dazu in der Lage ist.

Das Familienrecht bei Scheidung regelt auch, dass unter bestimmten Umständen kein Unterhalt mehr, bezahlt werden muss. Wenn ein Partner mutwillig seine Bedürftigkeit herbeiführt und sich weigert einen Arbeitsplatz zu suchen, kann er keinen Unterhalt mehr erwarten. Wer dem geschiedenen Partner gesundheitliche oder geltwerte Schäden mutwillig zufügt, muss ebenfalls auf den Unterhalt verzichten, denn der Geschädigte wird von der Verpflichtung befreit. Außerdem, muss der Unterhalt nicht mehr bezahlt werden, wenn der geschiedene Unterhaltsempfänger in einer festen Lebensgemeinschaft lebt.

Für Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind, muss der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr bezahlen oder bis die Ausbildung abgeschlossen wurde.