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Einverständliche Scheidung
Für eine einvernehmliche bzw. einverständliche Scheidung, haben die Eheleute alles geregelt, was bei einer Trennung nötig ist. Sie entscheiden zusammen, bei welchem Partner die Kinder bleiben, ob der Partner mit den Kindern in der ehelichen Wohnung bleibt oder ob ein Umzug besser ist. Meistens entscheiden sich die Eheleute dafür, dass die Kinder zusammen mit der Mutter in der gewohnten Umgebung bleiben, dass sie nicht zusätzlich zur Scheidung, durch einen Umzug belastet werden. Bei einer einvernehmlichen bzw. einverständlichen Scheidung, haben die Partner meisten schon die Frage nach dem Unterhalt selbst geregelt und festgelegt wie der Hausrat, bei der entgültigen Trennung, aufgeteilt wird. Meistens wird für meine einverständliche bzw. einvernehmliche Scheidung auch schon das vorhandene Vermögen oder die Schulden aufgeteilt. Eine einvernehmliche bzw. einverständliche Scheidung, ist nur möglich, wenn beide Partner die Scheidung wollen und mit der neuen Situation vernünftig umgehen. Ein Paar, dass sich im Streit trennt oder bei dem ein Partner die Scheidung verweigert, kann niemals eine einvernehmliche bzw. einverständliche Scheidung durchführen. Schon allein der Versuch von Seiten des Partners, der die Scheidung verlangt, zu einer einvernehmlichen Scheidung, würde zu einem neuen Streit führen. Partner, die sich scheiden lassen, sollten immer daran denken, dass eine einverständliche Scheidung, weniger Stress für die Kinder bedeutet. |