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Beziehung

Gleichgeschlechtliche Ehe

Als gleichgeschlechtliche Ehe, wird eine Ehe bezeichnet, in der die Partner vom gleichen Geschlecht sind. Weitere Bezeichnungen für gleichgeschlechtliche Ehe sind, Homo – Ehe, homosexuelle Ehe und lesbische Ehe. Eine Ehe unter Partnern gleichen Geschlechts, ist staatlich anerkannt. Seit 2001 ist in Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe laut Gesetz, wie in vielen anderen Ländern auch, möglich.

In einer gleichgeschlechtlichen Ehe, haben die Partner dieselben Pflichten, wie jedes andere Ehepaar auch. Sie sind verpflichte sich gegenseitig zu Unterstützen und füreinander zu sorgen, in allen Lebenslagen. Den Familiennamen, können sie selbst wählen und eventuell den eigenen Familiennamen dem gemeinsamen zufügen. Gleichgeschlechtliche Ehepartner, sind sich gegenseitig zum Lebensunterhalt verpflichtet. Diese Verpflichtung beinhaltet die Kosten für den Lebensunterhalt und alle Kosten um die persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen.

Alles was der einzelne, in die gleichgeschlechtliche Ehe, zu Beginn mitbringt oder während der Ehe anschafft, bleibt das persönliche Eigentum. Das Erbrecht ist bei einem gleichgeschlechtlichen Ehepaar geregelt, wie bei jedem anderen Ehepaar. Wenn Kinder, Eltern, Geschwister usw. vorhanden sind, muss das Erbe geteilt werden. Gibt es keine engen Verwandten, ist der Lebenspartner der Alleinerbe.

Wenn ein gleichgeschlechtliches Ehepaar, Kinder adoptiert, aus einer vorherigen Ehe mit in die gleichgeschlechtliche Ehe bringt oder durch künstliche Befruchtung Kinder zur Welt bringt, werden diese Familien Regenbogenfamilien genannt.