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Beziehung

Ehevertrag

Ein Ehevertrag, wird in der Regel nur von wohlhabende Menschen abgeschlossen. Der Ehevertrag gibt den Eheleuten Regeln für die Ehe vor und er kann entweder vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Meistens wird ein Ehevertrag, in Verbindung mit einem Erbvertrag erstellt. Der Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden, sonst ist er nicht rechtswirksam. Bevor der Ehevertrag abgeschlossen wird, sollte auf eine unparteiische Beratung durch den Notar, nicht verzichten.

Im Ehevertrag wird zum Beispiel der Güterstand geregelt, der nach dem deutschen Recht bei Ehepaaren die Zugewinngemeinschaft ist. Meistes wird im Ehevertrag die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbart. Der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung, ist ebenfalls im Ehevertrag zu finden. Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt und kann im Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Ein weiterer Punkt im Ehevertrag ist der Unterhalt. Der nacheheliche Unterhalt im Falle einer Scheidung, kann von den Eheleuten mit abweichenden Regelungen vereinbart werden.

Der Ehevertrag, darf nicht zum Nachteil, für einen Partner, im Falle einer Scheidung sein. Wenn bei einer Scheidung, ehebedingte Nachteile, durch den Ehevertrag nicht ausgeglichen werden, kann der Ehevertrag als ungültig erklärt werden.
Der Vertragsfreiheit in bezug auf den Ehevertrag, werden durch eine Rechtsprechung aus dem Jahr 2001, vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht, Grenzen gesetzt. Die Kosten eines Ehevertrags, sind nach den Gebührenverordnungen geregelt und richten sich nach dem Vermögen, über das die Regelungen getroffen werden.